Häufige Fragen zur Physiotherapie
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Dauer für eine Physiotherapiesitzung. Die Behandlungsdauer wird der Problematik entsprechend angepasst. In den meisten Fällen dauert eine Sitzung 20 bis 25 Minuten.
Ja. Sie können unser ganzes Therapieangebot auch als Selbstzahler nutzen.
Mit einer vom Arzt ausgefüllten Physiotherapieverordnung, haben Sie im Normalfall ein Anrecht auf neun Therapiesitzungen. Benötigen Sie weniger als neun Therapiesitzungen, kann die Serie selbstverständlich auch schon früher abgeschlossen werden. Reichen neun Therapiesitzungen nicht aus, können Sie bei Ihrem Arzt eine weitere Verordnung anfordern.
Falls Sie einen Termin absagen, oder verschieben müssen, bitten wir Sie dies 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch oder per Mail mitzuteilen (Bürozeiten Sekretariat: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr). Termine, die zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, müssen wir privat verrechnen.
Falls Ihre Therapie ärztlich verordnet wurde, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Verordnungsformular und Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Kommen Sie aufgrund eines Unfalls zu uns, benötigen wir zusätzlich Ihre Unfallnummer und den Namen Ihrer Unfallversicherung.
Aufgrund der Corona Hygienemassnahmen bitten wir Sie ein eigenes Handtuch und eine Mundmaske mitzubringen.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, bequeme Kleidung (T-Shirt, Trainerhosen, Turnschuhe) mitzunehmen.
Unter einem 50er-Abo verstehen wir ein einmonatiges Fitness-Abo, mit dem Sie selbständig als Ergänzung zur laufenden Physiotherapie trainieren können. Sie unterstützen so aktiv Ihre Therapie und fördern Ihre Rehabilitation. Die Einführung und die Zusammenstellung der Übungen übernimmt Ihr Physiotherapeut. Als Unterstützung während dem selbständigen Training stehen Ihnen medizinische Fitness-Instruktoren als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Pro Physiotherapie Verordnung können Sie maximal zwei 50er Abos in Anspruch nehmen.
Unter medizinischer Trainingstherapie (MTT) verstehen wir ein gezieltes Körpertraining unter therapeutischer Aufsicht. Optimal ist die MTT die Anschlusslösung an die Reha oder Physiotherapie. So kann ein guter Übergang von Therapie in den Alltag gewährleistet werden.
Als Voraussetzung gilt die ärztliche Verordnung. Wenn Sie eine Verordnung für MTT erhalten haben, nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Normalerweise erhalten Sie über den Zeitraum von 3 Monaten die Gelegenheit bis zu 36 Mal selbständig unter Aufsicht zu trainieren.
Die MTT-Einführung und ein Kontrolltermin werden von einem Physiotherapeuten sichergestellt. Die Betreuung während dem selbständigen Training übernehmen medizinische Fitness-Instruktoren. Informieren Sie sich bei Interesse bei Ihrem Arzt oder Physiotherapeuten.